Gesetzgebung sichert Artenvielfalt

Datum: 13.08.2010
Bestimmte Tiere, Pflanzen und Lebensräume genießen den besonderen Schutz der Natura 2000-Gesetzgebung, der bedeutendsten Maßnahme der EU zum Schutz bedrohter Natur.

Das Herzstück des europäischen Naturschutzes wird durch die „Vogelschutzrichtlinie“ und die „FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)“ gebildet. Beide Richtlinien sind die Grundlage für die Schaffung der Natura 2000-Kulisse, eines europäischen Netzes von Schutzgebieten mit geschützten Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten. Viele der ausgewählten Arten oder Lebensraumtypen sind europaweit selten, gefährdet oder bedroht. 

Die Kulisse der Natura-2000-Schutzgebiete trägt dazu bei, das Überleben der Lebensraumtypen und ihrer typischen Arten sicherzustellen. Die Natura 2000-Gebiete können recht klein sein, wie zum Beispiel ein kleiner natürlicher See, oder aber ganze Landschaften wie Heiden, Wälder und Sümpfe umfassen. Sie sind oft von großer Bedeutung für besonders schützenswerte Pflanzen- und Tierarten, für die solche Gebiete ausgewiesen werden. Beispiele EU-geschützter Arten sind Kammmolch, Steinadler, Fischotter und Gemeiner Seehund.

Gemeinsames europäisches Erbe
Als Mitglieder der EU sind Dänemark und Deutschland dem Schutz der Natura-2000-Gebiete in beiden Ländern verpflichtet. Dies bedeutet, dass diesen Gebieten bei größeren Bauprojekten wie der Festen Fehrmarnbeltquerung besondere Rücksicht gebührt.

In Deutschland obliegt die Beurteilung von Bauprojekten innerhalb von  Natura 2000-Gebieten dem Bundesamt für Naturschutz, während die Verantwortung in Dänemark bei der Behörde für Raum- und Umweltplanung liegt.

„Als die verantwortliche Behörde für diese Gebiete hat die Behörde für Raum- und Umweltplanung die Aufgabe, die Gesetzgebung zum Schutz unseres gemeinsamen europäischen Erbes anzuwenden“, so Lars Rudfeld von der Behörde für Raum- und Umweltplanung. „Wir haben zum Beispiel die Aufgabe, die Natura 2000-Pläne zum zukünftigen Schutz und zum Benennen neuer Schutzgebiete zu erarbeiten.“

Fledermäuse und ihre langsame Fortpflanzung
In den Natura 2000 Gebieten werden Europas Vögel durch die besondere Vogelschutzrichtlinie geschützt, während die FFH-Richtlinie natürliche Lebensräume wie Heideland, Sanddünen und Wiesen sowie Arten, die in der gesamten EU bedroht sind, schützt. Das bedeutet, dass sogar Arten, die in Deutschland weitverbreitet sind, Natura-2000-Schutz genießen können, wenn sie europaweit gefährdet sind.

„Das kann daran liegen, dass Populationen klein sind, oder dass die Arten seltener werden“, erklärt Biologe Jan Fischer Rasmussen von COWI. „Ein Beispiel einer Gruppe bedrohter Säugetiere auf europäischer Ebene sind Fledermäuse, die ein kurzes Leben haben und sich nur relativ langsam vermehren Daher ist es besonders wichtig, sie zu schützen.“

Natura 2000 auf See
Es sind nicht nur Pflanzen und Arten an Land und in der Luft, die geschützt werden müssen. Es ist genauso wichtig, sicherzustellen, dass Arten und Lebensräume im Meer keinen Schaden erleiden.  Dazu gehört unter Anderem der Gemeine Seehund, der im Natura-2000-Schutzgebiet „Smålandsforvandet und Guldborgsund mit Küstenlinie“ lebt.

 

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Seehund (Phoca vitulina)
Foto: Jørgen Dam
  
Ein Natura-2000-Schutzgebiet ist „Smålandsfarvandet und Guldborgsund mit Küstenlinie“, der Lebensraum des Seehundes.
Natura 2000

Die große europaweite Natura 2000-Partnerschaft hat das Ziel, die Artenvielfalt zu sichern. Die Initiative beschützt gefährdete und bedrohte Lebensräume und Arten.

Natura 2000 ist die gemeinsame Bezeichnung für die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie von 1992.

Die Vogelschutzrichtlinie hat das Ziel, Vogelarten zu schützen, während das Ziel der FFH-Richtlinie darin besteht, andere Arten und ihre Lebensräume zu schützen.

Dänemark hat mehr als 400 Lebensräume und Vogelschutzgebiete benannt, die ca. 8% von Dänemarks Landfläche und etwa 18% des Meeresgebietes ausmachen. Ende 2008 wurden in Deutschland  etwa 5.300 Lebensräume und Vogelschutzgebiete benannt. Insgesamt machen sie ca. 10% der deutschen Landfläche und 11% des deutschen Meeresgebietes aus.

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